FAQ – Fragen & Antworten
Fragen & Antworten rund um Ihre Finanzierung
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Leasing- und Mietkaufangeboten – übersichtlich gegliedert nach Themenbereichen.
Egal, ob Sie sich über die Grundlagen informieren möchten, vor einem Vertragsabschluss stehen, bereits einen laufenden Vertrag haben oder sich dem Vertragsende nähern: Wir liefern Ihnen klar verständliche Informationen – direkt, ehrlich und auf den Punkt.
Allgemeine Informationen rund um unsere Finanzlösungen
In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Finanzierungslösungen. Dazu gehören allgemeine Informationen zu Leasing, Mietkauf, unseren Vertragsmodellen sowie dem Ablauf des Vertragsabschlusses.
Was bedeutet Leasing eigentlich genau?
Beim Leasing handelt es sich um eine Nutzungsüberlassung eines Objekts (z. B. Fahrzeug, Maschine oder Technik) gegen Zahlung einer monatlichen Rate. Das Leasingobjekt bleibt dabei Eigentum des Leasinggebers, während der Leasingnehmer es über einen definierten Zeitraum nutzt. Nach Ablauf des Vertrags gibt es je nach Modell die Möglichkeit zur Rückgabe, Verlängerung oder Übernahme des Objekts.
Was versteht man unter Mietkauf?
Der Mietkauf ist eine Mischung aus Miete und Ratenkauf. Der Kunde nutzt das Objekt und zahlt monatliche Raten, mit dem Unterschied zum Leasing: Am Ende des Vertrags wird er automatisch Eigentümer des Objekts. Das ist besonders interessant für Kunden, die das Investitionsgut dauerhaft behalten möchten, aber trotzdem Raten bevorzugen.
Was ist der Unterschied zwischen Leasing und Mietkauf?
Der wichtigste Unterschied liegt im Eigentumsübergang: Beim Leasing bleibt das Objekt während der gesamten Laufzeit im Besitz des Leasinggebers, beim Mietkauf geht es am Ende automatisch in das Eigentum des Mietkäufers über. Außerdem sind Leasingraten meist steuerlich besser absetzbar, während beim Mietkauf eher eine klassische Finanzierung vorliegt.
Können auch gebrauchte Objekte geleast werden?
Ja, bei F3 Finanz ist es auch möglich, gebrauchte Objekte zu leasen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen unter anderem der Zustand, das Alter und der Restwert des Objekts. Gebrauchtleasing ist eine attraktive Option, um Investitionskosten zu senken.
Gibt es Leasingverträge mit integrierten Serviceleistungen?
Ja. Viele unserer Leasingmodelle beinhalten auf Wunsch Service- und Wartungspakete. Das kann z. B. Reparaturen, Verschleißteile oder Versicherungsleistungen umfassen. So bleiben die laufenden Kosten kalkulierbar und der Aufwand für den Kunden minimal.
Wie läuft ein Leasingvertrag genau ab?
Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung und Angebotszusage wird ein Leasingvertrag geschlossen. Der Leasingnehmer erhält das Objekt und zahlt über die vereinbarte Laufzeit monatliche Raten. Am Ende der Laufzeit gibt es je nach Vertrag die Option zur Rückgabe, Verlängerung oder Kauf des Objekts. Der gesamte Ablauf ist bei F3 Finanz digital, schnell und transparent.
Warum entstehen manchmal Kosten vor Vertragsbeginn?
In manchen Fällen entstehen vor Beginn des Leasings einmalige Gebühren, z. B. für Bonitätsprüfungen, Objektbewertungen oder die Bearbeitung komplexer Finanzierungsanfragen. Diese Kosten werden im Vorfeld transparent kommuniziert und sind keine Pflicht, sondern abhängig vom Einzelfall.
Ist im Leasingvertrag automatisch eine Versicherung enthalten?
In der Regel ist keine Versicherung automatisch enthalten. Allerdings bieten wir auf Wunsch integrierte Versicherungslösungen an, z. B. Vollkasko, Maschinenbruch oder Diebstahlschutz. Der Bedarf wird individuell besprochen und kann im Vertrag ergänzt werden.
Was bedeutet Vollamortisation?
Ein Vollamortisationsvertrag bedeutet, dass der gesamte Investitionswert über die Leasinglaufzeit durch die Raten vollständig abgedeckt wird. Am Ende geht das Objekt häufig in das Eigentum des Kunden über oder kann zu einem symbolischen Restwert übernommen werden.
Was ist eine Teilamortisation?
Bei der Teilamortisation decken die Leasingraten nur einen Teil des Investitionswertes ab. Am Ende des Vertrags gibt es dann Optionen wie Rückgabe, Anschlussleasing oder Kauf. Diese Variante bietet mehr Flexibilität, vor allem bei Objekten mit hohem Restwert.
Häufige Fragen zum Vertragsbeginn
Welche Unterlagen werden für den Abschluss eines Leasingvertrags benötigt?
Für den Abschluss eines Leasingvertrags benötigen wir verschiedene Dokumente zur Legitimation und Bonitätsprüfung, z. B. Personalausweis, Handelsregisterauszug (bei Unternehmen) oder eine Bürgschaft. Zusätzlich ist eine Unterschrift auf dem Vertrag sowie ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat notwendig.
Um den Vorgang vollständig abzuschließen, brauchen wir außerdem die Rechnung des Lieferanten und eine vom Leasingnehmer unterzeichnete Übernahmebestätigung. Erst dann erfolgt die Zahlung und die Ausstellung der Dauerleasingrechnung.
Was bedeutet Bonitätsprüfung?
Die Bonitätsprüfung dient dazu, die wirtschaftliche Lage und Zahlungsfähigkeit des Antragstellers zu prüfen. Dafür nutzen wir beispielsweise Auskunfteien wie die SCHUFA oder wirtschaftliche Unterlagen (z. B. BWA, Steuerbescheide). Die Prüfung erfolgt stets unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben und ist Voraussetzung für die Vertragserstellung.
Wann beginnt die Zahlung der Leasingraten?
Die erste Leasingrate ist in der Regel nach der Auslieferung bzw. Übernahme des Leasingobjekts fällig. Der genaue Zeitpunkt kann jedoch je nach Vertrag und Objektart leicht variieren. Alle Details dazu finden Sie transparent im Vertragsdokument.
Welche zusätzlichen Kosten können zum Leasing anfallen?
Zusätzlich zur Leasingrate können z. B. Bearbeitungsgebühren, Kosten für Sonderleistungen (z. B. Versicherung, Wartung) oder einmalige Gebühren für die Bonitätsprüfung anfallen. Alle potenziellen Zusatzkosten werden im Angebot und Vertrag klar ausgewiesen.
Ich habe fehlerhafte Unterlagen erhalten – was nun?
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall umgehend an Ihren persönlichen Ansprechpartner bei F3 Finanz. Wir prüfen die Unterlagen schnellstmöglich und senden Ihnen bei Bedarf korrigierte Dokumente zu. Ihre Zufriedenheit und ein reibungsloser Ablauf stehen für uns an erster Stelle.
Häufige Fragen während der Vertragslaufzeit
Wie setzt sich meine Leasingrate genau zusammen?
Die Leasingrate besteht in der Regel aus mehreren Komponenten: dem Wert des Objekts, der Laufzeit des Vertrags, einem kalkulierten Restwert sowie möglichen Sonderleistungen (z. B. Versicherungen oder Servicepakete). Alle Bestandteile sind im Angebot transparent aufgeführt.
Was bedeutet eine Sonderzahlung beim Leasing?
Eine Sonderzahlung ist eine einmalige Zahlung zu Beginn des Vertrags, die die monatlichen Leasingraten reduziert. Sie senkt die Finanzierungssumme und kann steuerlich geltend gemacht werden. Ob und in welcher Höhe sie sinnvoll ist, klären wir individuell mit Ihnen.
Wer kümmert sich um Wartung und Instandhaltung des Leasingobjekts?
Die Instandhaltung und Pflege des Leasingobjekts liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Leasingnehmers. Bei Bedarf bieten wir jedoch Servicepakete an, die Wartung, Reparaturen oder Versicherungen abdecken.
Ich habe eine Rate verpasst oder mein Konto war nicht gedeckt – was jetzt?
Bitte setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung, wenn eine Rate nicht eingezogen werden konnte. Gemeinsam finden wir eine Lösung, z. B. eine Nachbelastung oder alternative Zahlung. Wichtig ist, schnell zu reagieren, um Mahnungen oder Zusatzkosten zu vermeiden.
Kann mein Leasingvertrag von jemand anderem übernommen werden?
In vielen Fällen ist eine Vertragsübernahme möglich – z. B. durch eine andere Person oder ein anderes Unternehmen. Voraussetzung ist eine positive Bonitätsprüfung des neuen Vertragspartners sowie unsere schriftliche Zustimmung.
Ich kann die Leasingraten nicht mehr zahlen – an wen wende ich mich?
Wenn sich Ihre finanzielle Situation verändert hat, kontaktieren Sie bitte umgehend Ihren persönlichen Ansprechpartner bei F3 Finanz. Gemeinsam prüfen wir mögliche Optionen wie Ratenanpassung, Stundung oder Vertragsauflösung. Schweigen verschlechtert nur die Situation – reden hilft!
Wem gehört das Leasingobjekt während der Vertragslaufzeit?
Das Leasingobjekt bleibt während der gesamten Laufzeit im Eigentum von F3 Finanz bzw. dem Leasinggeber. Der Leasingnehmer erhält das Nutzungsrecht, nicht jedoch das Eigentum – es sei denn, eine Übernahme am Ende ist vertraglich vereinbart.
Ist eine Kündigung während der Laufzeit möglich?
Grundsätzlich ist der Leasingvertrag auf eine feste Laufzeit abgeschlossen. Eine vorzeitige Kündigung ist nur in Ausnahmefällen und unter bestimmten Bedingungen möglich – etwa bei wirtschaftlicher Notlage oder mit Zustimmung von F3 Finanz. Sprechen Sie uns an, wir prüfen Ihre Möglichkeiten.
Ich habe eine neue Bankverbindung oder neue Kontaktdaten – wie ändere ich diese?
Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich über Änderungen Ihrer Bankverbindung, Adresse oder Kontaktdaten. Nutzen Sie dafür unser Kundenportal oder kontaktieren Sie direkt Ihren Ansprechpartner. So stellen wir sicher, dass alles reibungslos weiterläuft.
Mein Leasingobjekt ist beschädigt oder funktioniert nicht – was kann ich tun?
Bitte prüfen Sie zunächst, ob ein Service- oder Versicherungspaket Bestandteil Ihres Vertrags ist. Melden Sie den Schaden dann umgehend Ihrem Ansprechpartner. Bei technischen Problemen kann auch der Lieferant oder Hersteller kontaktiert werden. Wir unterstützen Sie gern bei der Abwicklung.
Ich habe eine Mahnung erhalten – was steckt dahinter?
Eine Mahnung wird verschickt, wenn eine Zahlung nicht pünktlich eingegangen ist. Bitte prüfen Sie Ihre Kontoauszüge und kontaktieren Sie uns bei Rückfragen. Gemeinsam klären wir, was genau zu tun ist – oft lässt sich die Sache schnell aus der Welt schaffen.
Häufige Fragen zum Vertragsende
Ich wurde nicht über das Vertragsende informiert – warum?
Wir informieren unsere Kunden in der Regel rechtzeitig vor Ablauf der Laufzeit. Sollten Sie keine Mitteilung erhalten haben, prüfen Sie bitte zunächst Ihren Spam-Ordner oder Ihre Kontaktdaten. Bei Änderungen Ihrer Adresse oder E-Mail bitten wir um frühzeitige Mitteilung, damit Sie keine wichtigen Informationen verpassen.
Kann ich das Leasingobjekt nach Vertragsende übernehmen?
Ja, eine Übernahme zum Vertragsende ist in vielen Fällen möglich. Dazu unterbreiten wir Ihnen ein Angebot über den Restwert. Die Übernahme erfolgt nach Zahlung dieses Betrags. Ob dies bei Ihrem Vertrag vorgesehen ist, erfahren Sie direkt bei Ihrem Ansprechpartner.
Wie berechnet sich der Restwert bzw. die Ablöse meines Leasingobjekts?
Der Restwert ergibt sich aus der kalkulierten Nutzung, dem Zustand und dem Marktwert des Objekts am Ende der Laufzeit. Auf Basis dieser Faktoren erstellen wir ein individuelles Übernahmeangebot. Dieses kann je nach Objektart, Vertragsmodell und Zustand variieren.
Was bedeutet eigentlich Andienungsrecht?
Ein Andienungsrecht bedeutet, dass der Leasinggeber dem Leasingnehmer am Ende der Laufzeit das Objekt zum Kauf verbindlich anbieten darf. In diesem Fall ist der Leasingnehmer verpflichtet, das Objekt zum vereinbarten Restwert zu übernehmen. Ob Ihr Vertrag ein Andienungsrecht enthält, entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen.
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